Bewerbung: Kontakt und Information

 

Die Gutenberg Akademie sucht exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler

Die nächste Antragsfrist für Nominierungen endet am 18. Oktober 2024!

In der Universität werden jährlich ca. 650 Personen promoviert. Die Akademie ist auf 25 Juniormitglieder begrenzt, d.h. nur die besten 4-5% der Promovierenden sollen für die Akademie gewonnen werden. Die Betreuerinnen und Betreuer werden gebeten, nur absolut herausragende Doktorandinnen und Doktoranden bzw. Künstlerinnen und Künstler zu nominieren. Ein Wunsch der Akademie ist es, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat zum Zeitpunkt der Aufnahme* die maximal zweijährige Mitgliedsdauer voll in Anspruch nehmen kann. Das wissenschaftliche Vorankommen sollte hinreichend demonstriert sein. Ebenso können Künstlerinnen und Künstler nominiert werden, die ihre herausragende Qualifikation bereits nachweisen konnten. Nominierungen können durch die Betreuerinnen und Betreuer von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie jungen Künstlerinnen und Künstlern vorgenommen werden. Der*die nominierte Doktorand*in/Künstler*in muss an der JGU als Promovierende*r registriert (idealerweise immatrikuliert) sein.

*Hinweis: Die Einreichung der Nominierungsunterlagen erfolgt jeweils im Wintersemester, die offizielle Aufnahme neuer Juniormitglieder zu Beginn eines Sommersemesters. Daher vergehen zwischen Nominierung und Aufnahme ca. 6 Monate.

 

Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen bitte im PDF Format als drei separate Dokumente in einer E-Mail einreichen, welche sich aus dem Gutachten, dem Lebenslauf und dem Exposé zusammensetzen. Einreichung ist sowohl auf deutsch als auch auf englisch möglich.

1) Ein aussagekräftiges Gutachten

Betreuerinnen und Betreuer reichen zur Nominierung ein Gutachten ein, in dem sie die wissenschaftliche bzw. die künstlerische Arbeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten umfassend würdigen und einschätzen. Der bisherige wissenschaftliche oder künstlerische Werdegang sollte aufgezeigt werden.
Auf folgende Aspekte wird bei der Auswahl der Kandidatinnen bzw. Kandidaten insbesondere Wert gelegt:

  • Originalität des Exposés,
  • Eigenständigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten,
  • Originalität der Forschungsthematik,
  • sprachliche und analytische Brillianz sowie
  • die Positionierung in der Scientific Community

Für junge Künstlerinnen und Künstler sind die Erwähnung von öffentlichen Auftritten, Ausstellungen und Preisen bei Wettbewerben von Bedeutung.
Abschließend ist ein Ausblick in die wissenschaftliche oder künstlerische Karriere der Kandidatin bzw. des Kandidaten erwünscht.
Andere hervorzuhebende Aspekte aus sozialen und kulturellen Bereichen können genannt werden. Die aktive Mitwirkung zur Ausgestaltung des Akademielebens durch die Kandidatinnen bzw. Kandidaten wird ausdrücklich gewünscht.

2) Lebenslauf der Kandidatin bzw. des Kandidaten

Ein von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten verfasster tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe der Kontaktdaten) sollte dem Gutachten beigelegt werden.

3) Exposé des Dissertationsthemas

Ein von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten verfasstes maximal dreiseitiges Exposé sollte dem Gutachten beigelegt werden. Bei der Formulierung des Exposés ist sowohl auf allgemeine Verständlichkeit als auch auf wissenschaftliche Belegung der Arbeit zu achten.

 

Auswahlgespräch

Eine ad hoc zusammengesetzte Gruppe bestehend aus Senior- und Juniormitgliedern sowie der Geschäftsstelle führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Auswahlgespräch. Ein positives Ergebnis im Gespräch führt zu einer Empfehlung der Auswahlgruppe an die anderen Mitglieder der Akademie. Alle Mitglieder entscheiden dann gemeinsam über die Aufnahme der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Nach Aufnahme stellt sich das Juniormitglied der Akademie mit einem wissenschaftlichen Vortrag vor, dieser kann auf Deutsch oder Englisch gehalten werden.

Die Mitgliedschaft der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie der Künstlerinnen und Künstler als Juniormitglieder in der Gutenberg Akademie ist auf zwei Jahre begrenzt und endet spätestens mit Abschluss der Promotion (Disputation, Rigorosum). Die Aufnahme erfolgt einmal jährlich zu Beginn des Sommersemesters.

 

Aktuelle Antragsfrist: Bis wann und an wen?

Die Nominierungsunterlagen können bis zum 18. Oktober 2024 eingereicht werden!

Der Antrag ist in elektronischer Form (PDF) zu richten an den Sprecher der Gutenberg Akademie, Univ.-Prof. Dr. Stefanie Acquavella-Rauch unter der genannten E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Elena Joser.

Der Antrag muss von der betreuenden Person eingereicht werden.

GAHP-GESCHÄFTSSTELLE

Gutenberg Academy Honors Program
Elena Joser
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Jakob-Welder-Weg 20
Philosophicum 2, Raum 00-309
55128 Mainz
Telefon: +49 6131 39 27205
(Sprechzeiten: montags 15:00 - 18:00 Uhr)

 

Unsere Geschäftsstelle


Elena Joser, M.A.
Geschäftsführerin

Christopher Sailer, B.A.
Wissenschaftliche Hilfskraft

Unsere Sprecher-Teams


Univ.-Prof. Dr. Stefanie Acquavella-Rauch
Seniorsprecher

Univ.-Prof. Dr. Concettina Sfienti
Stellvertretende Seniorsprecherin


Veronika Phung, M.Ed.
Juniorsprecher


Saskia Plura, M.Sc.
Stellvertretender Juniorsprecher

 

 

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zur Gutenberg Akademie sowie die Auswahlkriterien: